Entlassverordnung richtig ausfüllen – So geht's!
Wir haben eine dringende Bitte an Sie. Leider kommt es öfter vor, dass die Entlassverordnungen nicht korrekt ausgefüllt sind oder relevante Daten fehlen. Diese Tatsache bedeutet einen erheblichen bürokratischen und zeitlichen Mehraufwand für alle Beteiligten, vor allem für unsere gemeinsamen Patienten.
Für eine reibungslose Versorgung des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, benötigen wir ein paar relevante Informationen, die Sie uns mit der Entlassverordnung übermitteln können.
Achtung
Ohne eine korrekt ausgefüllte Entlassverordnung können wir keine nahtlose Versorgung des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen!
Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Adresse, Telefonnummer und Datum der Entlassung
Damit wir die Schulung für den Patienten oder dessen Pflegenden planen können, benötigen wir neben seinem Namen ebenfalls dessen Adresse & Telefonnummer, sowie das voraussichtliche Datum der Entlassung. So kann sich unser Schulungsmitarbeiter aus der Umgebung direkt mit dem Patienten in Verbindung setzen und einen Termin für die Schulung vereinbaren.
Die Versicherten-Nr. des Patienten
Die Versicherten-Nr. des Patienten ist wichtig für die Einreichung bei der Krankenkasse. Ohne diese können die Leistungen nicht abgerechnet werden.
Die Diagnose und das Reservoir
Um Patienten mit Reservoiren zum Drainieren des Ergusses versorgen zu können, tragen Sie bitte unbedingt die Diagnose ein und kreuzen Sie das für den Patienten passende Reservoir an.
Drainagemenge, Drainageintervall und Aufkleber
Falls vorliegend, geben Sie bitte ebenfalls die Drainagemenge und das Drainageintervall an. Verwenden Sie dann noch den entsprechenden Artikelaufkleber.
Unterschrift des Arztes und Klinikstempel
Die Entlassverordnung kann nur als Rezept bei den Krankenkassen eingereicht werden, wenn die Unterschrift des Arztes sowie der Klinikstempel vorhanden sind.
Daten des Patienten (Telefonnummer, Email, Unterschrift)
Vergessen Sie bitte auch nicht eine zweite Telefonnummer, sowie, falls vorhanden, eine Email-Adresse des Patienten anzugeben. Aufgrund des Datenschutzes ist nun noch eine Unterschrift des Patienten wichtig.
Wir sind für Sie da!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag (08:00 – 17:00 Uhr) gerne zur Verfügung.
+49 7471 73972-0
info@ewimed.com
ewimed GmbH | Dorfstrasse 24 | 72379 Hechingen
Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Entlassverordnung per Mail oder Fax zu und händigen die Original-Entlassverordnung dem Patienten aus, damit er diese per Post an uns senden kann. Der Hausarzt / weiterbehandelnde Arzt wird die Folgerezepte für die benötigen Reservoire ausstellen. Bei eventuellen Rückfragen setzen wir uns direkt mit ihm in Verbindung.